Fragen?

Brauche ich ein eigenes Instrument?

Auf jeden Fall! Das Erlernen eines Musikinstruments findet nicht nur im Unterricht statt, sondern vor allem durch das regelmäßige Spielen und Üben zuhause. Wer die Anschaffung eines eigenen Instruments anfangs noch scheut, kann sich für die Dauer der vierwöchigen Orientierungsphase bei POW! eins ausleihen. Tipps zum Instrumentenkauf gibt es unter Instrumente.

Kann ich bei POW! ein Instrument leihen?

In begrenztem Umfang, ja. Für die Dauer der Orientierungsphase verleihen wir Keyboards, Gitarren, Saxophone und Klarinetten zum Mietpreis von € 7,50 pro Woche. Für den eventuellen Schadensfall erheben wir eine Kaution in Höhe von € 100. Verleih nur solange Vorrat reicht. Klaviere und Drumsets bitte im Fachhandel mieten oder im Büro fragen.

Wie oft muss man üben?

Am besten täglich zu einer festen Zeit (für Kinder und Jugendliche z.B. vor oder nach den Hausaufgaben). Faustregel: lieber jeden Tag ein bisschen, als einmal die Woche 3 Stunden am Stück.

Mehr zum Üben findest Du unter Instrumente.

Ich muss eine Stunde absagen. Wird das nachgeholt?

Nein. Der Unterrichtsvertrag besagt: "Für vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden ist der Lehrer nicht nachleistungspflichtig. Die anteilige Gebühr kann nicht erstattet werden."

Im Fall einer Verhinderung bitte so rechtzeitig wie möglich im Büro oder direkt bei der Lehrkraft absagen! Ist der/die Schüler/in länger erkrankt (bitte Attest vorlegen), entfällt die Unterrichtsgebühr nach einer Schutzfrist von 4 Wochen.

Mein/e Lehrer/in hat eine Stunde abgesagt. Was nun?

Ist die Lehrkraft verhindert, z.B. wegen eines Konzerttermins oder wegen Erkrankung, wird die Unterrichtsstunde innerhalb von 3 Monaten nachgeholt. Dieser Nachholtermin liegt in der Regel auf einem Samstag oder im Randbereich von Schulferien! Manchmal ist auch eine Vertretung durch KollegInnen möglich, sodass der Unterricht nicht verschoben werden muss. Eine Rückerstattung der Unterrichtsgebühr ist nicht möglich.

Wann kann ich mit Unterricht beginnen?

Beim Instrumental- und Gesangsunterricht grundsätzlich jederzeit, sofern ein Platz im gewünschten Fach frei ist. Hierzu siehe auch Orientierungsphase. In einigen Fächern gibt es Wartelisten, so dass mit Wartezeiten zu rechnen ist.

Der Elementare Musikunterricht POWlchen & POWline startet jeweils zu Schuljahresbeginn, Kurse wie im zweimal jährlich erscheinenden Kursprogramm angegeben.

Kann ich auch Unterricht im Zwei-Wochen-Rhythmus bekommen?

Als Erwachsener : ja, wenn sich zwei Personen einen Unterrichtsplatz (fester Wochentag / Uhrzeit) teilen, also im wochenweisen Wechsel kommen. Für 14tägigen Unterricht werden i.d.R. Randstunden, z.B. vormittags oder am Abend vergeben.

Für Kinder und Jugendliche sind 2 Wochen ein zu großes Intervall zwischen den Stunden; für sie ist ausschließlich wöchentlicher Unterricht vorgesehen!

 

Wann wird die Unterrichtsgebühr fällig?

Bei regelmäßigem Unterricht (Unterrichtsvertrag) buchen wir die fällige Monatsrate zwischen dem 5. und 10. des Monats von Ihrem Konto ab. Barzahlung ist nicht möglich. Die Unterrichtsgebühren sind hier.

Warum muss ich die Ferien durchbezahlen?

In den NRW-Schulferien findet kein Unterricht statt. Dass die monatliche Unterrichtsgebühr auch in Ferienmonaten fällig wird, liegt an der Aufteilung der Jahresgebühr auf 12 gleiche Raten. Das vereinfacht uns die Abrechnung und macht Ihnen die Bezahlung übersichtlich und verlässlich.

Zur Beachtung: an den „beweglichen“ Ferientagen der allgemein bildenden Schulen findet bei POW! der Unterricht statt!

Wie und wann kann ich kündigen?

Einzel- und Partnerunterricht können 4-mal jährlich, Gruppenunterricht 2-mal jährlich unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden. Bei einigen Kündigungsterminen müssen bereits erhaltene Jahres-Wochen-Stunden nachbezahlt werden.

Einzel- und Partnerunterricht: 31.8., 30.11., 28.2. ohne, 31.5. mit Nachzahlung einer Monatsrate 

Gruppenunterricht: 31.10. ohne, 31.3. mit Nachzahlung einer Monatsrate

Wozu eine "Workshopwoche"?

In der Workshopwoche (jeweils im Februar oder März) bieten die POW!-Dozentinnen und -Dozenten Workshops verschiedenster Art an. Jede Schülerin und jeder Schüler unserer Musikschule kann sich davon einen oder mehrere aussuchen. Die Workshopwoche ist Teil des Unterrichtsvertrags, deshalb findet in dieser Woche kein "normaler" Unterricht statt und die Workshops kosten auch nichts extra.

Gegen eine geringe Gebühr dürfen auch externe InteressentInnen an den Workshops teilnehmen!

Was ist eigentlich der "Grundstein"?

Der Grundstein ist ein Zertifikat der Musikschule POW! über instrumentale Basiskenntnisse. Der Erwerb der Grundstein-Urkunde ist nicht obligatorisch sondern freiwillig. Die Überprüfung der instrumentalen Fähigkeiten findet durch die Lehrkräfte sukzessiv im Unterricht statt; die der musiktheoretischen Kenntnisse in einer zentralen Theorieprüfung. Bitte fragt Eure/n Lehrer/in, was Ihr können müsst, um den Grundstein zu bekommen!

Kann ich bei POW! mein Auto parken?

Hinterm Haus sind einige wenige Parkplätze vorhanden, die in erster Linie den aus ganz OWL kommenden Lehrkräften zur Verfügung stehen. Bitte kommt, wenn's eben geht, mit dem Rad oder mit Bus und Bahn! Die Parkplätze ansonsten bitte nur unter Verwendung des im Büro erhältlichen Parkausweises für die Dauer Eures Aufenthalts bei POW! benutzen. Wer vorm Haus parkt, riskiert ein Knöllchen.

Ihr habt weitere Fragen?

Ruft uns an: 0521.63366 oder schreibt uns eine Mail info@musikschule-pow.de